Aufenthaltsdauer mit e-Visa Jordanien
Jordanien lockert seine Einreisebestimmungen: Ausländische Reisende dürfen nun bis zu 90 Tage ohne zusätzliche Formalitäten bleiben, statt bisher 30 Tage.
Gute Nachrichten für internationale Reisende: Jordanien kündigt eine deutliche Lockerung seiner Einreisebestimmungen an. Seit Januar 2026 erhalten ausländische Besucher – mit Ausnahme von Inhabern eines Arbeitsvisums – automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen. Diese Maßnahme gilt sowohl für Reisende mit einem elektronischen Visum (e-Visa) als auch für Personen, die ein Visum bei der Ankunft erhalten. Bisher auf einen Monat begrenzt, kann der Aufenthalt nun ohne zusätzliche Formalitäten auf drei Monate verlängert werden. Ziel dieser Änderung ist es, die touristische, wirtschaftliche und medizinische Attraktivität des Königreichs zu stärken.
🧾 Jordanien: Das Wichtigste zum neuen 90-Tage-Aufenthalt
- ⏳ Verlängerte Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage werden automatisch gewährt
- 🛂 Betroffene Visa: e-Visa und Visum bei Ankunft
- ❌ Ausschluss: Arbeitsvisa sind nicht betroffen
- 💰 Unveränderte Kosten: keine zusätzlichen Gebühren
- ✈️ Ziel: Förderung von Tourismus, Medizintourismus und Investitionen
- 📝 Wesentlicher Vorteil: Wegfall der Verlängerungsbeantragung vor Ort
Jordanien hat eine bedeutende Lockerung seiner Einreisebestimmungen angekündigt, die die Aufenthaltsbedingungen für ausländische Besucher grundlegend verändert. Seit Januar 2026 erhalten Reisende ohne Arbeitsvisum nun automatisch einen genehmigten Aufenthalt von 90 Tagen, statt wie bisher 30 Tage. Diese Maßnahme gilt für alle offiziellen Einreisepunkte des Landes und soll das Reisen erleichtern sowie die touristische und wirtschaftliche Attraktivität des Königreichs stärken.
Das jordanische Innenministerium hat diese regulatorische Änderung über mehrere institutionelle Quellen bestätigt. Es handelt sich um eine sofort wirksame Verwaltungsmaßnahme, die bereits für Reisende bei der Einreise angewendet wird. Neu ausgestellte elektronische Visa weisen nun ausdrücklich darauf hin, dass ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisedatum möglich ist.
👉 Diese Entscheidung ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Vereinfachung der Migrationsformalitäten, ohne den bestehenden rechtlichen Rahmen zu ändern.
Bisher erhielten ausländische Besucher an der Grenze eine auf 30 Tage begrenzte Aufenthaltsgenehmigung, mit der Möglichkeit, bei den Sicherheitsbehörden eine Verlängerung um zwei Monate zu beantragen. Dieses Verfahren war mit Zeitaufwand, Wegen und einer gewissen administrativen Unsicherheit verbunden.
Ab sofort gilt:
Für Reisende bedeutet diese Änderung eine Zeitersparnis, eine Reduzierung administrativer Hürden und eine bessere Planungssicherheit hinsichtlich der Aufenthaltsdauer.
Die neue Regelung gilt für alle offiziellen Einreisepunkte in Jordanien ohne Ausnahme:
Ob die Einreise über Amman, Aqaba oder ein Nachbarland erfolgt – der 90-tägige Aufenthalt wird einheitlich gewährt, sofern die allgemeinen Einreisebedingungen erfüllt sind.
Diese Reform richtet sich an mehrere Reisendengruppen, die als strategisch wichtig für die jordanische Wirtschaft gelten. Sie betrifft jedoch nicht alle Visakategorien.
Internationale Touristen sind die Hauptzielgruppe dieser Maßnahme. Durch die Gewährung eines längeren Aufenthalts ohne zusätzliche Formalitäten möchte Jordanien:
Diese Änderung kommt insbesondere Individualreisenden, Rentnern sowie Besuchern zugute, die Jordanien in einem gemächlicheren Tempo entdecken möchten.
Jordanien gilt als wichtige Destination für Medizintourismus im Nahen Osten. Zahlreiche ausländische Patienten reisen für spezialisierte Behandlungen an, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Mit einem 90-tägigen Aufenthalt:
Diese Maßnahme stärkt eindeutig die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in diesem Bereich.
⚠️ Personen, die mit einem Arbeitsvisum nach Jordanien einreisen, sind von dieser automatischen Verlängerung nicht betroffen. Ihre Aufenthaltsdauer unterliegt weiterhin den spezifischen Regelungen, die an ihre berufliche Genehmigung und ihren Arbeitgeber gebunden sind.
Einer der zentralen Punkte dieser Reform ist die Vereinheitlichung der Regelungen für verschiedene Arten von Kurzaufenthaltsvisa.
Reisende mit einem jordanischen e-Visa profitieren nun automatisch von einem maximalen Aufenthalt von drei Monaten. Neu ausgestellte elektronische Visa weisen diese neue Aufenthaltsdauer ausdrücklich aus, ohne dass sich die Antragsbedingungen geändert haben.
📌 Wichtig zu wissen:
- Gültigkeit des Visums unverändert
- Aufenthaltsdauer auf 90 Tage verlängert
- keine zusätzlichen Schritte nach der Einreise erforderlich
Besucher, die sich für ein Visum bei der Ankunft entscheiden, erhalten exakt die gleichen Bedingungen. Die an der Grenze gewährte Aufenthaltsdauer entspricht nun der eines e-Visums.
Das Ministerium stellt klar, dass:
Die Reform betrifft ausschließlich die genehmigte Aufenthaltsdauer und hat keine finanziellen Auswirkungen für Reisende.
Die automatische Verlängerung der Aufenthaltsdauer auf 90 Tage gilt für eine große Mehrheit ausländischer Staatsangehöriger, die bereits mit einem Kurzaufenthaltsvisum nach Jordanien einreisen dürfen. Die Maßnahme schafft keine neuen Einreiserechte, sondern verlängert die erlaubte Aufenthaltsdauer vor Ort.
Mit anderen Worten: Wenn eine Nationalität zuvor legal für 30 Tage nach Jordanien einreisen durfte, profitiert sie nun im Jahr 2026 von einem dreimonatigen Aufenthalt ohne zusätzliche Formalitäten.
Jordanien bietet seit mehreren Jahren ein offizielles e-Visa an, das für zahlreiche Nationalitäten zugänglich ist. Diese Reisenden sind automatisch von der neuen 90-Tage-Regel betroffen.
Zu den wichtigsten betroffenen Regionen gehören:
👉 Für diese Reisenden wird der 90-tägige Aufenthalt nun automatisch bei der Einreise gewährt, ohne Änderungen der Visabedingungen.
Viele Nationalitäten können zudem ein Visum direkt bei der Ankunft in Jordanien erhalten, insbesondere an internationalen Flughäfen und bestimmten Landgrenzübergängen.
Diese Reisenden genießen genau die gleichen Aufenthaltsrechte wie Inhaber eines e-Visums:
Dies betrifft insbesondere:
Die Reform beendet damit eine faktische Unterscheidung zwischen e-Visa und Visum bei Ankunft hinsichtlich der Aufenthaltsdauer.
Einige Nationalitäten profitieren von spezifischen Regelungen aufgrund bilateraler oder regionaler Abkommen. Diese können beinhalten:
⚠️ Reisende werden gebeten, ihre individuelle Situation vor der Abreise zu überprüfen.
Auch wenn sich die aktuelle Änderung vor allem auf die Aufenthaltsdauer bezieht, bleibt die Beantragung eines e-Visums für viele Reisende ein wichtiger Schritt. Das Verfahren ist weiterhin einfach, vollständig online und im Jahr 2026 unverändert.
Der Antrag auf ein jordanisches e-Visa erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle:
Für die Antragstellung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
📌 Aufgrund der Verlängerung des Aufenthalts auf 90 Tage sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich.
Es wird empfohlen, den Antrag vor der Abreise zu stellen, auch wenn für bestimmte Nationalitäten weiterhin ein Visum bei der Ankunft möglich ist.
Finden Sie heraus, ob Ihre Frage bereits in der folgenden Liste beantwortet wurde
Der Aufenthalt von 90 Tagen in Jordanien gilt seit Januar 2026. Alle ausländischen Reisenden, die mit einem jordanischen e-visum oder einem visum, das auf der Ankunft ausgestellt wird einreisen, profitieren automatisch von dieser Aufenthaltsdauer, ohne dass zusätzliche Formalitäten erforderlich sind. Diese Regelung gilt an den Grenzen seit ihrer offiziellen Bekanntgabe durch die jordanischen Behörden.
Kurzaufenthaltsvisa ermöglichen nun einen Aufenthalt von 90 Tagen in Jordanien. Dazu gehören das e-visum für Jordanien und das visum, das auf der Ankunft ausgestellt wird. Arbeitsvisa sind davon nicht betroffen. Die Gebühren, das Verfahren und die Bedingungen für die Erteilung von Visa bleiben 2026 unverändert.
Die meisten Staatsangehörigen, die für das jordanische e-visum oder das Visum on arrival in Frage kommen, können sich bis zu 90 Tage in Jordanien aufhalten. Dies gilt insbesondere für viele europäische, nordamerikanische und asiatische Länder. Für bestimmte Staatsangehörige gelten weiterhin besondere Vorschriften oder bilaterale Abkommen, die vor der Abreise überprüft werden sollten.
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer in Jordanien kann zu Geldstrafen, Verzögerungen bei der Ausreise und Einschränkungen für zukünftige Reisen führen. Es ist obligatorisch, das Land vor Ablauf der 90 genehmigten Tage zu verlassen. Jede Verlängerung muss vor diesem Datum bei den zuständigen Behörden beantragt werden.