eTA oder eVisitor: Liste der berechtigten Länder
Benötigen Sie ein eVisitor oder eine eTA für Australien? Sehen Sie sich die Liste der berechtigten Länder und die Auswahlkriterien entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit an.
Viele Reisende möchten nach Australien reisen, um dort Urlaub zu machen, ihre Familie zu besuchen oder das Land zu entdecken. Eine Frage taucht dabei häufig auf: Muss man einen eVisitor oder eine eTA beantragen? Die Antwort hängt ganz von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Denn nur bestimmte Länder sind für diese vereinfachten Verfahren berechtigt. Das eVisitor ist für europäische Staatsangehörige bestimmt, während die eTA für Länder außerhalb der Europäischen Union wie die Vereinigten Staaten oder Kanada gilt. Um Fehler bei der Beantragung Ihres Visums zu vermeiden, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Genehmigungen zu verstehen.
Suchen Sie die vollständige Liste der Länder, die für die eTA für Australien in Frage kommen, oder der Staatsangehörigkeiten, die ein eVisitor-Visum beantragen können? Hier finden Sie einen übersichtlichen Leitfaden, um herauszufinden, welche Reisegenehmigung für Sie zutrifft, mit den Bedingungen, den berechtigten Ländern und den offiziellen Schritten, die Sie befolgen müssen.
Unterschiede zwischen eTA und eVisitor für Australien: auf einen Blick
- Berechtigte Staatsangehörige: Das eVisitor-Visum richtet sich an Staatsangehörige der Europäischen Union sowie einiger anderer europäischer Länder. Die eTA gilt hauptsächlich für Staatsangehörige von Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan.
- Kosten: Das eVisitor-Visum ist in der Regel kostenlos, abgesehen von eventuellen Bearbeitungsgebühren, während für die eTA eine staatliche Gebühr von etwa 20 AUD anfällt.
- Beantragung: Der eVisitor und die eTA können online über die offizielle Website der australischen Regierung oder online über einen privaten Anbieter beantragt werden.
- Aufenthaltsdauer: Beide Visa ermöglichen einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten pro Besuch, sind jedoch für mehrere Einreisen innerhalb von 12 Monaten gültig.
- Verwendung: Sowohl das eVisitor als auch die eTA sind für unbezahlte touristische oder geschäftliche Reisen gedacht, berechtigen jedoch nicht zur Arbeit in Australien.
Reisende, die nach Australien reisen möchten, stehen oft vor einer wichtigen Frage: Soll ich ein eVisitor oder ein eTA beantragen? Obwohl beide Genehmigungen die Einreise nach Australien zu touristischen oder unbezahlten beruflichen Zwecken ermöglichen, gelten sie nicht für alle Staatsangehörigkeiten und weisen unterschiedliche Modalitäten auf. Das Verständnis des Unterschieds zwischen eVisitor und eTA Australien ist für Reisende aus Europa und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, da ein falscher Antrag zu einer Ablehnung oder Verzögerung der Bearbeitung führen kann. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über diese beiden Verfahren, damit Sie Ihren Antrag besser stellen können.
Der eVisitor ist eine elektronische Reisegenehmigung für Staatsangehörige der Europäischen Union und einiger anderer europäischer Länder. Er ist die einfachste und kostengünstigste Lösung für die betroffenen Bürger.
Hier sind die wichtigsten Merkmale des eVisitor für Australien:
Die eTA (Electronic Travel Authority) ist eine ähnliche Genehmigung, die jedoch für Reisende aus bestimmten Nicht-EU-Ländern bestimmt ist. Dies ist die gängigste Option für Staatsangehörige aus Nordamerika, Asien oder anderen Regionen außerhalb Europas.
Hier sind die wichtigsten Punkte zur eTA für Australien:
Australien hat zwei vereinfachte elektronische Reisegenehmigungen eingeführt: eVisitor und eTA. Jede davon ist nur für bestimmte Staatsangehörige zugänglich. Es ist daher wichtig, vor Beginn des Antragsverfahrens zu überprüfen, welchem Verfahren Ihr Land unterliegt. In diesem Abschnitt finden Sie eine aktuelle Liste der Länder, die für das eVisitor-Visum und die eTA für Australien in Frage kommen.
Das eVisitor-Visum ist in erster Linie für Staatsangehörige der Europäischen Union und einiger europäischer Partnerländer bestimmt. Dieses Visum ist kostenlos, wenn es über die offizielle Website beantragt wird, und ermöglicht kurze Aufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken.
Wenn Sie Staatsangehöriger Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz sind, sind Sie für das eVisitor-Visum berechtigt.
Die vollständige Liste der Länder, die für das Australia eVisitor-Visum in Frage kommen, finden Sie unten:
Europäische Union (EU) – 27 Mitgliedstaaten:
Weitere europäische Länder, die für eVisitor berechtigt sind:
Diese Staatsangehörige können online ein eVisitor beantragen, sofern die Reise zu touristischen Zwecken, zu einem Familienbesuch oder zu einer unbezahlten Geschäftsreise erfolgt. Die Genehmigung ist ein Jahr lang gültig und ermöglicht mehrere Aufenthalte von jeweils maximal drei Monaten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Staatsangehörige dieser Länder keine eTA beantragen müssen, da nur Bürger bestimmter Länder außerhalb Europas Zugang zu diesem Programm haben. Wenn Sie Staatsangehöriger eines der oben aufgeführten Länder sind, ist der eVisitor der richtige Weg für Sie.
Die eTA (Electronic Travel Authority) ist einer begrenzten Anzahl von Ländern außerhalb der Europäischen Union vorbehalten, die von den australischen Behörden ausgewählt wurden. Sie ermöglicht touristische Aufenthalte oder unbezahlte Geschäftsreisen von maximal drei Monaten pro Besuch. Die eTA ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Länder, die für das eTA-Programm für Australien berechtigt sind:
Nordamerika:
Asien-Pazifik:
Europa – Länder, die nicht für das eVisitor-Programm zugelassen, aber für die eTA berechtigt sind:
Naher Osten:
Sonstige Gebiete oder Sonderfälle:
Die eTA ist in der Regel kostenpflichtig, wobei die Bearbeitungsgebühr der Regierung etwa 20 AUD beträgt. Der Antrag muss über die offizielle mobile App „Australian ETA” oder über zugelassene Dienstleister gestellt werden, die gegen eine zusätzliche Gebühr Unterstützung oder einen vereinfachten Service anbieten können.
Es ist unbedingt erforderlich, dass die bei der Beantragung angegebenen Informationen genau mit denen im Reisepass übereinstimmen, da der Antrag sonst abgelehnt wird.
Gut zu wissen
- Wenn Ihr Land nicht in einer der beiden oben genannten Listen aufgeführt ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine elektronische Genehmigung und müssen ein reguläres Visum (Visitor visa – Subclass 600) beantragen.
- Der bloße Wohnsitz in einem berechtigten Land reicht nicht aus: Die im Reisepass eingetragene Staatsangehörigkeit ist das einzige Kriterium, das berücksichtigt wird.
- Das eVisitor und die eTA sind nicht austauschbar: Sie müssen unbedingt dasjenige wählen, das Ihrer Staatsangehörigkeit entspricht. Jeder Fehler bei der Wahl der Genehmigung kann zur Ablehnung des Antrags oder zur Verweigerung der Einreise nach Australien führen.
Die Wahl zwischen einem eVisitor, einer eTA oder einem klassischen Visum für die Einreise nach Australien hängt ausschließlich von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Einige häufige Fehler – wie die Beantragung auf Grundlage des Wohnsitzes oder der Art des Aufenthalts – können dazu führen, dass Sie das falsche Verfahren wählen.
Um Verwirrung zu vermeiden, finden Sie hier eine Übersicht der verfügbaren Optionen nach Weltregion und Ihrem Reisepass.
Finden Sie heraus, ob Ihre Frage bereits in der folgenden Liste beantwortet wurde
Der Hauptunterschied zwischen eVisitor und eTA für Australien liegt in der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das eVisitor ist für Bürger der Europäischen Union sowie einiger assoziierter europäischer Länder wie der Schweiz, Norwegen oder Island bestimmt. Die eTA hingegen ist für Staatsangehörige von Ländern außerhalb Europas, insbesondere den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Südkorea, konzipiert. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Der eVisitor ist kostenlos (es sei denn, der Antrag wird über einen Dienstleister gestellt), während für die eTA eine Behördengebühr von etwa 20 AUD anfällt. Beide Genehmigungen ermöglichen Aufenthalte von maximal 3 Monaten zu touristischen oder unbezahlten geschäftlichen Zwecken. Es ist wichtig, die richtige Option entsprechend der Staatsangehörigkeit zu wählen: Ein Fehler kann zu einer Ablehnung oder Verzögerung der Bearbeitung führen.
Fast alle europäischen Länder sind für den eVisitor für Australien berechtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen und besondere Bedingungen. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind alle berechtigt, ebenso wie mehrere assoziierte europäische Länder wie die Schweiz, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra, Liechtenstein und der Vatikan. Bestimmte Gebiete oder Staatsangehörigkeiten sind jedoch möglicherweise nicht eingeschlossen. Beispielsweise können britische Staatsbürger seit dem Brexit das eVisitor nicht mehr nutzen und müssen stattdessen eine eTA beantragen. Es ist daher wichtig, die offizielle Liste der für das eVisitor-Visum für Australien berechtigten Staatsangehörigkeiten genau zu überprüfen, da die Berechtigung streng von der im Reisepass angegebenen Staatsangehörigkeit abhängt und nicht vom Wohnort oder der doppelten Staatsangehörigkeit. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte die offizielle Website oder einen zugelassenen Dienstleister.
Um herauszufinden, ob Ihre Staatsangehörigkeit auf der Liste der für eVisitor oder eTA berechtigten Länder steht, müssen Sie die offizielle Liste konsultieren, die von den australischen Behörden aktualisiert wird. Diese ist auf der Website des australischen Einwanderungsministeriums (immi.homeaffairs.gov.au) oder bei zugelassenen Dienstleistern erhältlich.